Auktionsbedingungen

§ 1 STARENA-Auktion

(1) STARENA führt unter der Domain www.app.starena.io/de/apps/team.liquidi.fp.auction-brawo eine öffentliche Versteigerung durch.

(2) Die Durchführung von STARENA-Auktion obliegt

STARENA GmbH

Schwarzseestraße 14,

6370 Kitzbühel, Austria

Email: hello@starena.io

(Betreiber).

(3) Über STARENA werden digitale und bewegliche Sachen öffentlich versteigert.

(4) Verantwortlich für die inhaltliche Einstellung der Sachen in STARENA und zuständig für die Abwicklung nach Zuschlagserteilung ist STARENA. Die sich aus der Versteigerung der Sachen ergebenden Rechtsbeziehungen entstehen zwischen Anbieter und Bieter.

§ 2 Registrierung

(1) Die Nutzung der STARENA-Auktion als Bieter setzt eine Registrierung voraus. Ein Anspruch auf Registrierung und Eröffnung eines Bieter-Kontos besteht nicht.

(2) Die Registrierung als Bieter ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen und juristischen Personen erlaubt.

(3) Die vom Betreiber bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Ändern sich die bei der Registrierung angegebenen Daten, ist der Bieter verpflichtet, die Angaben unverzüglich zu aktualisieren. Das Bieter-Konto ist personenbezogen und nicht übertragbar.

(4) Der Bieter wählt bei seiner Registrierung ein persönliches Passwort. Dieses Passwort ist geheim zu halten und darf gegenüber Dritten nicht bekannt gegeben oder sonst zugänglich gemacht werden. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass das Passwort Dritten bekannt geworden ist oder eine missbräuchliche Verwendung stattfindet, ist der Bieter verpflichtet, dies dem Betreiber von STARENA unverzüglich mitzuteilen.

(5) Es ist verboten, durch Verwendung mehrerer Bieter-Konten oder im Zusammenwirken mit anderen Nutzern Angebote zu manipulieren.

(6) Der Betreiber ist berechtigt, die Registrierung zu widerrufen und Bieter zu sperren, welche gegen die Versteigerungsbedingungen verstoßen. Diese Regelung kann sinngemäß auch für Anbieter angewandt werden.

§ 3 Ablauf der Versteigerung

(1) Die Dauer einer Versteigerung wird auf einen bestimmten Zeitraum (Versteigerungsfrist), gemessen anhand der ausschließlich maßgeblichen System-Uhrzeit von STARENA festgesetzt. Das Auktionsende wird angezeigt.

(2) Die in STARENA eingestellten Sachen werden zu einem Startgebot ausgeboten. Einige Auktionen können der Umsatzsteuer unterliegen. Hierauf wird in der Auktion ausdrücklich hingewiesen. In diesen Fällen ist die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer im Startgebot bereits enthalten (Bruttobetrag).

(3) Das Ausgebot (Einstellung in STARENA) ist eine Aufforderung, Gebote zur Ersteigerung abzugeben.

(4) Das abgegebene Gebot des Bieters ist ein Angebot auf Erteilung des Zuschlags. Er ist an sein Gebot gebunden, bis es durch ein wirksames, höheres Gebot erlischt.

(5) Das bei Auktionsende vorliegende Höchstgebot wird vom Betreiber bezuschlagt (Zuschlagserteilung). Dem Höchstbieter wird durch E-Mail mitgeteilt, dass er den Zuschlag erhalten hat. Der Betreiber ist berechtigt eine Zuschlagserteilung an Bieter, welche gegen die Versteigerungsbedingungen verstoßen haben oder nach § 2 Abs. 8 gesperrt sind, zu versagen.

(6) Nach Bekanntgabe der Zahlungsmodalitäten hat der Höchstbieter seinen Gebotsbetrag zuzüglich etwaiger Versandkosten grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen an den Anbieter zu entrichten und die Sache abzuholen (Zahlungs-/ Abholfrist).

(7) Der Betreiber behält sich vor, eine Auktion vor Ablauf der Versteigerungsfrist abzubrechen und eingehende Gebote nicht anzunehmen. Abbruchgründe sind insbesondere Verschlechterung oder Untergang der Sache, eine fehlerhafte Auktionsbeschreibung oder wenn eine Pfandsache durch Zahlung ausgelöst wurde.

(8) Sollte eine Versteigerung zu einem Zeitpunkt enden, in dem der Zugriff auf STARENA für alle Bieter aus technischen Gründen nicht möglich ist, so kann die Versteigerungsfrist durch den Betreiber um bis zu 72 Stunden verlängert werden. Endet eine Versteigerung zu einem Zeitpunkt, in dem der Zugriff auf STARENA für alle Bieter aus technischen Gründen nicht möglich ist, so ist ein in diesem Fall vom System fehlerhaft mitgeteilter Zuschlag unwirksam. Der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende wird vom Betreiber hierüber schnellstmöglich per E-Mail unterrichtet. Die Sache kann einer neuen Versteigerung zugeführt werden, ein Anspruch auf Durchführung einer neuen Versteigerung besteht nicht.

(9) Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird Zug um Zug gegen Bezahlung und Übergabe der Sache übertragen.

§ 4 Gewährleistungs- und Haftungsausschluss

(1) Die ausgebotene Sache wird durch eine Nummer (Auktions-ID) eindeutig gekennzeichnet und durch eine Beschaffenheitsbeschreibung, mindestens ein Foto und gegebenenfalls ein Gutachten ausgewiesen und versteigert wie in Text und Bild beschrieben.

(2) Im Falle des § 1 Abs. 3 b und 3 c werden Ansprüche wegen eines Sachmangels oder eines Mangels im Recht nach §§ 474 Abs. 2 S. 2 BGB, 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB ausgeschlossen. Der Ausschluss betrifft nicht Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden und wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung steht diejenige eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Auch ein Widerruf des Vertrages und die Rückgabe der Sache werden nach §§ 474 Abs. 2 S. 2 BGB, 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB ausgeschlossen.

§ 5 Gefahrübergang; Abholung der Sachen

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht grundsätzlich mit Zuschlagserteilung auf den Höchstbieter über. Für Sachen nach § 1 Abs. 3 Buchstaben b) und c) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe/ Versendung bzw. mit Annahmeverzug auf den Höchstbieter über.

(2) Der Höchstbieter hat sich sowie einen ggf. zur Abholung bevollmächtigten Dritten spätestens bei Abholung/ Versand gegenüber dem Anbieter auszuweisen.

(3) Über den entrichteten Gebotsbetrag wird auf Wunsch eine Quittung ausgestellt, ansonsten gilt der Bankauszug als Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung. Die Ausstellung einer Rechnung nach § 14 UStG durch den Anbieter erfolgt grundsätzlich nur bei umsatzsteuerpflichtigen Auktionen. Hierauf wird in der Auktion ausdrücklich hingewiesen (§ 3 Abs. 2 S. 3).

§ 6 Datenschutz

Es gelten die auf www.app.starena.io de veröffentlichten Datenschutzbestimmungen. Auf Verlangen können die Datenschutzbestimmungen auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

§ 7 Systemintegrität

(1) Die Inhalte von STARENA dürfen nicht bzw. nur mit vorheriger Zustimmung kopiert, verbreitet oder in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden.

(2) Es ist untersagt, Mechanismen, Software oder sonstige Routinen bei der Nutzung von STARENA zu verwenden, welche die Funktionsfähigkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder zerstören können.

§ 8 Änderung der Versteigerungsbedingungen

(1) Der Betreiber kann die Allgemeinen Versteigerungsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern. Die geänderten Bedingungen werden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten auf www.app.starena.io veröffentlicht und bekannt gegeben. Auf Änderungen der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen weist der Betreiber auf der Startseite von STARENA oder per E-Mail gesondert hin.

(2) Bieter können den geänderten Bedingungen vor Inkrafttreten, durch Löschen des Bieterkontos, widersprechen.

(3) Bei der erstmaligen Anmeldung nach Inkrafttreten geänderter Bedingungen müssen diese akzeptiert werden. Eine Verweigerung der Zustimmung gilt als Widerspruch und führt zur Deaktivierung des Bieterkontos.

§ 9 Rechtswahlklausel

Die Rechtsbeziehungen zwischen Anbieter und Bieter unterliegen dem österreichischen Recht.

Stand: 17.01.2024